Kontakt

Friederike Rath  

 

Geistheilerin, Engelmedium

Engeltherapie - Lichtwesen Channeling

physisches Heilen - Channeling - 

Verstorbene selbst kontaktieren - Traumebenen erschaffen Bewusstseinserweiterungscoaching - Engelmeditation.

 

 

Reich der Sinne

Schleißheimer Straße 271,

80809 München

 

Terminanfragen für Einzelstungen:

Assistentin:

Frau Daniela Huber

Telefon: 0176-32-433-166  (Mo.-Fr. 11:00-18:00 Uhr)

 

Terminanfragen für Ausbildungen, Seminare: 

E-mail: friederike@du-wirst-geliebt.com

   

 

ANREISE MIT DEM FLUGZEUG:


Kleiner Tipp von meinen KUNDEN:

Unter diesem Link hier finden Sie sehr gute Flugangebote schon ab 80,- Euro hin&zurück, für Ihren Engel-Termin, aus ganz Deutschland nach München.

 

Unterkunfts Tipp für München

finden Sie hier. Ab 49,- Euro die Nacht.

 

 

Werbung
Werbung

AGB´s Bewusste Engelheilung

Allgemeine geschäftliche Bestimmungen der Bewussten Engelheilung – Friederike Rath

  • Alle Angebote von Bewusste Engelheilung, insbesondere auf: www.bewusste-engelheilung.de und www.du-wirst-geliebt.com sind freibleibend, ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
  • Preisänderungen sind vorbehalten. Der Preis beträgt 100,- Euro brutto pro Stunde.
  • Bei 3 Stunden Packages 90,- Euro pro Stunde brutto, zwischen den einzelnen Terminen können maximal 2 Monate liegen.
  • Telefontermine betragen 100,00 Euro brutto pro Stunde und sind vor dem vereinbarten Termin per Überweisung zu bezahlen.
  • Die Anmeldungen zu Seminaren und Workshops sowie Einzelsitzungen sind verbindlich.
  • Sitzungen vor Ort werden bar bezahlt. Die Kursgebühr für Seminare & Workshops wird, sofern nicht anders angegeben, bei der Anmeldung vorab überwiesen.
  • Ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechne ich 30 % des kompletten Teilnehmerbetrages als Aufwandsentschädigung.
    Eventuell erfolgte Zahlungen werden hierbei verrechnet. Einzelsitzungen (keine Seminare) werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt, sofern eine Terminabsage weniger als 24 Std. vor Beginn erfolgt, frühere Absagen bleiben kostenfrei.                                              
  • Bei anderen Veranstaltungen, zum Beipspiel außerhalb meiner Praixs,, gibt es eine gestaffelte Rücktrittsgebühr.  Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bleibt der Rücktritt kostenfrei. Zwischen 29 und 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % des gesamten  Teilnehmerbetrages als Stornogebühr fällig. Eventuell erfolgte Anzahlungen werden hierbei verrechnet. Ab 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der komplette Teilnehmerbetrag fällig.
  • Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Friederike Rath und eventuelle Mitarbeiter, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für das entfallen von angebotenen/gebuchten Veranstaltungen, Einzelsitzungen und der Verletzung der Beratungspflicht. Ersatzansprüche wegen Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn und ähnliches, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort für meine Beratungen und Veranstaltungsangebote ist München, sofern eine Veranstaltung nicht an einem anderen Ort durchgeführt wird.
  • Gerichtsstand ist München.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

Mit einer Anmeldung akzeptiert der Besucher diese Bestimmungen.

Meine Sitzungen und Seminare stellen keine Therapie dar. Ich stelle keine Diagnosen. Ein Heilversprechen gebe ich nicht. Meine Sitzungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient und Seminarteilnehmer übernimmt die Eigenverantwortung.  

 

Es wird nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen gehaftet, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründen.

 

Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." Somit ist geistiges Heilen ohne Heilpraktikerschein erlaubt.

 

Hinweis für abmahnende Rechtsanwälte:

Sollten Sie der Auffassung sein, dass einzelne Formulierungen im Text meiner Internetseiten irreführend oder dem Sinn deutscher Gesetzgebung oder gültiger Rechtsprechung widersprechen, dann nehmen Sie bitte formlos mit mir Kontakt auf. Ich will Ihren Hinweisen gerne außerhalb des formellen Abmahnungsweges nachgehen.

Engel Ausbildung?

Darf man eine staatlich nicht anerkannte Ausbildung auch Ausbildung nennen?

Die Antwort lautet:

"Ausbildung" ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Man kann also allerlei so nennen.

Allerdings gibt es sehr wohl seriöse Ausbildungen, die keine Ausbildungsordnungen haben. Hintergrund: sehr sehr große Firmen bilden oft nach einer eigenen Ausbildungsordnung aus. Diese passt dann sehr viel besser auf die Anforderungen des Betriebes. Bei normaler Ausbildung beginnt ja oft nach der Ausbildung erst die eigentliche Ausbildung, das kann man mit einer "hausgemachten" Ausbildung verbessern.

Da Reiki in Deutschland noch keine “anerkannte Heilmethode” ist, darf man hier in Bezug auf Reiki die Begriffe “Behandlung” und “Heilung” nicht verwenden. Auch der Begriff “Heilung” ist so nicht ganz richtig, da “Heilung” im Sinne der Schulmedizin so nicht durch Reiki erfolgt. Die universelle Energie, Reiki, regt den Körper zur “Selbstheilung” an, indem sie Körper, Geist und Seele harmonisiert. Es findet somit eine ganzheitliche “Heilung” statt, während in der Schulmedizin “nur” die Heilung des Körpers erfolgt. Reiki ersetzt keinen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker! Ich weise hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hin.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen
für HeilerInnen in Deutschland

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

...

Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind

* Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik.
* Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen.
* Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben,
* Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.